Am 28. Dezember 1260 ließ Bischof Johann I. von Hildesheim eine Urkunde ausfertigen, mit der er die Bruderschaft der Bergleute an der Kirche St. Johannis im Bergdorf bei Goslar bestätigte und unter seinen Schutz stellte. Der Name „dy knabschaft“ ist erstmals für das Jahr 1426 als Bezeichnung für die Belegschaft des Freiberger Bergbaureviers in Sachsen belegt. 1479 wurden auch die Belegschaften in Schneeberg und Annaberg im Erzgebirge als Knappschaften bezeichnet, und bis Ende des 15. Jahrhunderts hatte sich der Begriff in nahezu allen deutschen Bergbaurevieren durchgesetzt. Eng verbunden mit der Knappschaft ist der Begriff der Büchsenkasse. Bereits aus dem Jahr 1409 stammt der älteste schriftliche Nachweis darüber, dass Bergleute am Rammelsberg Geld „in de bussen“ einzahlten – damals wahrscheinlich noch als freiwillige Solidarabgabe. Die ersten verbindlichen Bestimmungen für die Abführung eines obligatorischen Büchsenpfennigs in die Kasse der Knappschaft erließ der Rat der Stadt Goslar im Jahre 1532. In den Bergreglements der Folgezeit wurde festgelegt, dass der Bergmann, der seiner Beitragspflicht nicht nachkam, von der Arbeit ausgeschlossen wurde. Zur Zeit des herrschaftlichen Bergbaus, der seit dem 16. Jahrhundert im Harz praktiziert wurde, zahlten sowohl der Landesherr als auch die Gewerken in die Kasse ein – gestaffelt nach Ausbeute und Anzahl der Steiger und Arbeiter der einzelnen Gruben.
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